Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen im Zusammenhang mit einem Planfeststellungsverfahren (Urteil vom 25.05.2016, 3 C 2.15)
Die Frage, welche Orte durch einen Schienenweg miteinander verbunden werden und damit eine Strecke i.S.v. § 11 AEG kennzeichnen, beantwortet sich nach der Verkehrsfunktion, wobei auf die Orte abzustellen ist, die über den Schienenweg durch einen Halt der Eisenbahn zum Zwecke des Personenverkehrs oder Güterumschlags erreichbar sein sollen, ohne dass es auf das tatsächlich vorhandene Verkehrsaufkommen ankommt.…
BVerwG, N&R 2016, 310-313 (Urteil vom 25.05.2016, 3 C 2.15)
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