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NUR 2017, 40
BVerwG 
Vertragsgrundlage oder vertragsersetzende Anordnung als Voraussetzung einer Entgeltgenehmigung (Urteil vom 17.08.2016, 6 C 24.15)

Die durch § 37 Abs. 2 TKG bewirkte privatrechtsgestaltende Wirkung einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung reicht nicht so weit, dass sie das Fehlen einer vertraglichen Anspruchsgrundlage für die Entgeltzahlung in der Zusammenschaltungsvereinbarung (§ 22 TKG) oder einer vertragsersetzenden Anordnung nach § 25 TKG kompensieren könnte.

BVerwG, N&R 2017, 40-44 (Urteil vom 17.08.2016, 6 C 24.15)

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