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NUR 2012, 33
BVerwG 
Vorabprüfung von Schienennetz-Benutzungsbedingungen (Urteil vom 29.09.2011, 6 C 17.10)

Es bedarf keines Rückgriffs auf das allgemeine Zugangsrecht aus § 14 Abs. 1 AEG, § 3 Abs. 1 EIBV, wenn sich Zugangsberechtigte auf besondere Vorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur in der EIBV berufen können.

BVerwG, N&R 2012, 33-40 (Urteil vom 29.09.2011, 6 C 17.10)

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