Zu guter Letzt … sind die Ermessensspielräume der Bundesnetzagentur bei der Maßstabsfindung für die Regulierung der Mobilfunkterminierungsentgelte größer als angenommen!
Die Bundesnetzagentur hat am 18. Mai 2016 Konsultationsentwürfe für die Regulierungsverfügungen betreffend die Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen vorgelegt (z. B. Bundesnetzagentur, Konsultationsentwurf v. 18.5.2016 – Az. BK 3b-15/062). Statt für die Bestimmung des Mobilfunkterminierungsentgelts die bisher angewandte Methode des Kostenmaßstabs der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL) beizubehalten, …
Koenig, N&R 2016, 255-256
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