EuGH: Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung bei Scheinbewerbungen
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. 7. 2016 (C-423/15) über eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts zu sog. „Scheinbewerbern“ entschieden. Dem Verfahren vor dem BAG lag die Klage eines 36-jährigen Rechtsanwalts zugrunde, der sich bei einer Versicherung auf eine Trainee-Stelle beworben hatte. Die Stellenausschreibung des Trainee-Programms für junge Hochschulabsolventen verschiedener Fachrichtungen wies als Einstellungskriterien nicht nur einen sehr guten und nicht länger als ein Jahr zurückliegenden bzw. …
RAW 2016, 129
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