OVG Münster: Rechtswidrigkeit der Verwaltungspraxis in Abschleppfällen
Mit Beschluss vom 24. 11. 2017 hat das OVG Münster den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil im Streit um die Abschlepp- und Verwahrungskosten eines im öffentlichen Parkraum befindlichen Pkw ohne amtliche Zulassung abgelehnt. Das Gericht hat entschieden, dass das Abschleppen eines stillgelegten, aber nicht verkehrsbehindernd abgestellten Kraftfahrzeuges im Wege des Sofortvollzugs nur in Ausnahmefällen zulässig ist und hat damit die Verwaltungspraxis der Stadt Düsseldorf für rechtswidrig erklärt. …
RAW 2018, 41
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