YouTube-Werbekanal II: Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Emissionen (Urteil vom 13.09.2018, I ZR 117/15)
Weder ein bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebener Videokanal noch ein dort abrufbares Werbevideo stellt einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU dar. Wird mit einem auf diesem Werbekanal abrufbaren Video für neue Personenkraftwagen geworben, sind deshalb Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der beworbenen Modelle zu machen.…
BGH, RAW 2019, 42-46 (Urteil vom 13.09.2018, I ZR 117/15)
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