§ 304 KAGB – ein regulatorischer Umsetzungsfehler des deutschen Gesetzgebers
Im nachfolgenden Beitrag setzen sich die Verf. mit der in § 304 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelten Kostenvorausbelastungsbeschränkung auseinander, nach welcher Fonds mit Sparplanmodell lediglich ein Drittel der im ersten Jahr eingesammelten Einlagen zur Deckung laufender Kosten verwenden dürfen. Dabei wird insbesondere die Frage beleuchtet, ob § 304 KAGB unionsrechtlichen Vorgaben entspricht und darüber hinaus grundsätzlich auf in Deutschland vertriebene Publikums-AIF und Publikums-Investmentkommanditgesellschaften anwendbar ist.…
Baas/Kilic, RdF 2020, 272-275
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Recht der Finanzinstrumente
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