Änderungen der Regelungen zum Kapitalertragsteuereinbehalt durch das OGAW-IV-UmsG für Spezial-Sondervermögen
Mit dem In-Kraft-Treten des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes zum 1.1.2012 ergeben sich weitreichende Änderungen im Kapitalertragsteuerabzugsverfahren. Diese Änderungen betreffen nicht nur direkt gehaltene Wertpapiere, sondern auch Erträge aus inländischen Sondervermögen. Diese Regelungen zum Kapitalertragsteuerabzug stellen sicher, dass auf die den Anlegern eines inländischen Sondervermögens ausgeschütteten oder als ausschüttungsgleich zugerechneten Erträge grundsätzlich ein Steuereinbehalt erfolgt. …
Peterek/Mielke, RdF 2012, 180-190
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