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RdF 2025, 68
Frey 
Aufhebung der eingeschränkten Verlustverrechnung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen

Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) wurde die eingeschränkte Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften und Forderungsausfällen im Privatvermögen aufgehoben. Entsprechende Verluste sind zukünftig also wie vor der Einführung der Beschränkungen ab den Jahren 2020 bzw. 2021 unbeschränkt mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar. Die Regelung wurde seit ihrer Einführung kritisch begleitet. …

Frey, RdF 2025, 68-70

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