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RdF 2013, 79
Moritz 
BFH: Prämien wertlos gewordener Optionen als Werbungskosten bei einem Termingeschäft (Urteil vom 26.09.2012, IX R 50/09)

Das Recht auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil wird auch dann i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG beendet, wenn ein durch das Basisgeschäft indizierter negativer Differenzausgleich durch Nichtausüben der (wertlosen) Forderung aus dem Termingeschäft vermieden wird (Ergänzung zu den BFH-Urteilen vom 17. April 2007 IX R 40/06, BFHE 217, 566, BStBl 2007, 608, …

Moritz, RdF 2013, 79-80 (Urteil vom 26.09.2012, IX R 50/09)

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