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RdF 2011, 286
Hartrott 
BGH: Keine Aufklärungspflicht des freien Anlageberaters über ihm zufließende Vertriebsvergütungen (Urteil vom 03.03.2011, III ZR 170/10)

Zur Pflicht des freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters zur Aufklärung über ihm zufließende Provisionen (Bestätigung des Senatsurteils vom 15.4.2010 – III ZR 196/09, BGHZ 185, 185).

Hartrott, RdF 2011, 286-287 (Urteil vom 03.03.2011, III ZR 170/10)

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