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RdF 2011, 285
Schaffelhuber 
BGH: Prüfungspflicht des Anlagevermittlers (Urteil vom 17.02.2011, III ZR 144/10)

Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung erläutert, ist verpflichtet, diese Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler hinzuweisen.

Schaffelhuber, RdF 2011, 285-286 (Urteil vom 17.02.2011, III ZR 144/10)

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