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RdF 2012, 60
Eckhold 
BGH: Zur Abzugsfähigkeit von Bestandsprovisionen nach Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (“Phoenix“) (Urteil vom 25.10.2011, XI ZR 67/11)

Provisionsansprüche des Instituts können nach § 4 Abs. 1 S. 1 EAEG (nur) im Wege der Aufrechnung berücksichtigt werden. Dies scheidet aus, wenn das Institut den Anspruch nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB verwirkt hat.

Eckhold, RdF 2012, 60-61 (Urteil vom 25.10.2011, XI ZR 67/11)

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