FG Köln: Übergangsregelung zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Drittstaatenbeteiligungen – Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit auch bei Mehrheitsbeteiligung (Urteil vom 24.02.2011, 13 K 80/06, I R 40/11)
Das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen gem. § 8b Abs. 3 KStG 2001 sowie die Hinzurechnung von nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 5 KStG 2001 i. H. v. 5 % der bezogenen Dividende verstoßen bei Beteiligungen aus Drittstaaten unabhängig von ihrer Höhe im VZ 2001 gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 56 EG-Vertrag (jetzt Art. 63 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union [AEUV]) und dürfen daher nach den Grundsätzen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts vor entgegenstehendem nationalen Recht erstmals im VZ 2002 angewendet werden.…
Johann, RdF 2011, 434-435 (Urteil vom 24.02.2011, 13 K 80/06, I R 40/11)
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