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RdF 2012, 380
Langner 
Neuester Streich des BGH in der Rückvergütungs-Rechtsprechung: nochmalige Verschärfung der Kausalitätsvermutung

In seiner Entscheidung vom 8.5.2012 zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen hat der BGH einen Teilaspekt seiner bisherigen Rechtsprechung zur Kausalitätsvermutung, die sog. Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, geändert. Während früher die Beweislastumkehr zu Gunsten des Kunden nur greifen sollte, wenn sich dieser in einem Entscheidungskonflikt befunden hat, verzichtet der BGH in Zukunft auf diese Voraussetzung und verschärft damit die Rechtsprechung ein weiteres Mal. …

Langner, RdF 2012, 380-385

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