(Sehr begrenzter) Anwendungsbereich von §§ 20 Abs. 7 i. V. m. 15b EStG bei der Investmentfondsanlage
In seinem Urteil vom 22.9.2014 hat das FG Baden-Württemberg in einem Fall der Generierung negativer Zwischengewinne kein Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG gesehen. Dieses Urteil reiht sich zum einen in mehrere finanzgerichtliche Entscheidungen ein, die den Begriff der modellhaften Gestaltung i. S. d. § 15b Abs. 2 EStG restriktiv auslegen. Zum anderen befasst es sich nach dem FG Niedersachsen als zweites FG mit der Anwendung des § 15b EStG bei der Investmentfondsanlage. …
Kleinert/Lübbehüsen, RdF 2015, 140-143
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