AGB-Richtlinie: Ein Mitgliedstaat darf die Missbrauchskontrolle auch für Vertrags-klauseln zulassen, die den Hauptgegenstand bzw. die Angemessenheit von Preis und Leistung regeln und klar abgefasst sind (Urteil vom 03.06.2010, C-484/08)
Art. 4 Abs. 2 und Art. 8 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, die eine richterliche Missbrauchskontrolle von Vertragsklauseln, die den Hauptgegenstand des Vertrags bzw. die Angemessenheit zwischen dem Preis bzw. …
EuGH, RIW 2010, 873-876 (Urteil vom 03.06.2010, C-484/08)
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