OLG Koblenz
Abgrenzung von Geschäfts-, Abtretungs- und Vertretungsstatut nach deutschem IPR
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - 6 U 1441/92;
OLG Koblenz
vom 19.10.1995
- 6 U 1441/92
RIW
1996, 151
(Heft 2)
Sachverhalt:Der Beklagte war seit Ende 1984 als Handelsvertreter für die Firmenguppe W. tätig. Diese bestand damals aus der Klägerin (w. N. V.) und der m. N. V. Später (1986) kam noch die E. N. V. hinzu. Diese drei Unternehmen sind Aktiengesellschaften belgischen Rechts. Die Klägerin stellt Kunststiff- und Aluminiumfenster sowie Klappläden und Garagentore aus Kunststoff her, die m. N. V. Fenster, Klappläden und Garagentore aus Holz und die E. N. V. Tore, Garagenboxen und Innentüren. Zwischen dem ...
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