Thiele, Christian
Anderweitige Rechtshängigkeit im Europäischen Zivilprozessrecht - Rechtssicherheit vor Einzelfallgerechtigkeit
RIW
2004, 285
(Heft 4)
I. EinleitungNach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis dienen prozessrechtliche Vorschriften im Allgemeinen - und die Zuständigkeitsvorschriften im Besonderen - vor allem der Rechtssicherheit. Die Parteien eines Rechtsstreits sollen vor Beginn eines Rechtsstreits mit Gewissheit vorhersehen können, wo ein Gerichtsstand für eine Klage eröffnet ist. Die Regeln der internationalen Zuständigkeit lassen diesem Verständnis nach dem erkennenden Gericht für gewöhnlich keine Möglichkeit, aus Gründen ...
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Recht der internationalen Wirtschaft
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