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RIW 2004, 289
 
EuGH
Ein später angerufenes Gericht ist nach Art. 21 EuGVÜ auch dann zur Aussetzung verpflichtet, wenn es aufgrund Gerichtsstandsvereinbarung ausschließlich zuständig ist

EuGH, Entscheidung vom 9. Dezember 2003 - C-116/02;

EuGH vom 09.12.2003 - Rs. C-116/02
RIW 2004, 289 (Heft 4)
SachverhaltDas OLG Innsbruck hat mit Beschluss vom 25. 3. 2002 gemäß dem Protokoll vom 3. 6. 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. 9. 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof (im Folgenden: Protokoll) mehrere Fragen nach der Auslegung von Art. 21 des genannten Übereinkommens vom 27. 9. 1968 (ABl. 1972, L 299, S. 32), geändert durch das Übereinkommen vom 9. 10. 1978 über den ...

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