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RIW 1995, 247
 
OLG Köln
ehemaliges Jugoslawien)

OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 27 UF 23/94;

OLG Köln vom 29.06.1994 - 27 UF 23/94
RIW 1995, 247 (Heft 3)
Aus den Gründen:»Der Erlaß eines Vollstreckungsurteils gemäß §§ 722, 723 ZPO scheitert daran, daß die Anerkennung des Urteils nach § 328 ZPO ausgeschlossen wäre, § 723 Abs. 2 S. 2 ZPO.Die Anerkennung des Urteils des Grundgerichts ... wäre schon deshalb ausgeschlossen, weil die Gegenseitigkeit gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht verbürgt ist.Gegenseitigkeit ist gewährleistet, wenn die Anerkennung und Vollstreckung eines deutschen Urteils in dem Urteilsstaat auf keine wesentlich größeren ...

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