OLG Düsseldorf
Haftung nach Seefrachtrecht bei kombiniertem Straßen-/Seetransport
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 18 U 238/93;
OLG Düsseldorf
vom 26.05.1994
- 18 U 238/93
RIW
1995, 248
(Heft 3)
Sachverhalt:Die Klägerin ist Transportversicherer der Firma H. Laut Frachtbriefen beauftragte H. die Beklagte, jeweils zwei Paletten Bandstahl von A., Bundesrepublik, zu Empfängern in L. und M., beides Orte in Großbritannien, zu transportieren. Das Transportgut war wie folgt verpackt: Jeweils zwei Coils waren zusammen mit einem Bündel Stabstahl auf einer tragenden Großpalette mit Spanngurten gesichert undmit einer wasserdichten Plane abgedeckt. Das Gut wurde mit Lastkraftwagen nach Duisburg ...
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