Antidiskriminierungsrichtlinie schützt auch dann gegen rechtswidrige Ungleichbehand-lung, falls nicht der Arbeitnehmer selbst, sondern sein Kind das Diskriminierungs-merkmal erfüllt (Urteil vom 17.07.2008, C-303/06)
Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und insbesondere ihre Art. 1 und 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a sind dahin auszulegen, dass das dort vorgesehene Verbot der unmittelbaren Diskriminierung nicht auf Personen beschränkt ist, die selbst behindert sind. …
EuGH, RIW 2008, 612-617 (Urteil vom 17.07.2008, C-303/06)
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