OLG Düsseldorf
Anwendbares Recht bei deutschösterreichischem Alleinvertriebsvertrag
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 4. Juni 1993 - 17 U 13/93;
OLG Düsseldorf
vom 04.06.1993
- 17 U 13/93
RIW
1993, 761
(Heft 9)
Sachverhalt:Die Beklagte stellt Feinkostprodukte her. Ein Teil dieser Produkte wird in Österreich von der Klägerin vertrieben. Grundlage der Geschäftsverbindung der Parteien ist ein »Liefer- und Agenturvertrag« vom 15./26. 1. 1982. Danach ist die Beklagte verpflichtet, in Österreich allein die Klägerin mit bestimmten Feinkostprodukten zu beliefern. Im Spätsommer 1992 begann ein österreichischer Konkurrent der Klägerin, die Firma L. - Warenhandels-GmbH, Produkte der Beklagten in Österreich zu ...
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