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RIW 2003, 877
 
BGH
Anwendbarkeit der »Luxemburg-Klausel« für Kapitalgesellschaften mit formellem Sitz in Luxemburg (»Briefkastenfirmen«)

BGH, Entscheidung vom 2. Juni 2003 - II ZR 134/02;

BGH vom 02.06.2003 - II ZR 134/02
RIW 2003, 877 (Heft 11)
SachverhaltDer Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der E. GmbH & Co. KG. Die Beklagte ist eine juristische Person luxemburgischen Rechts (S.A.) mit Satzungssitz in Luxemburg. Sie wird - treuhänderisch für V. - von der ebenfalls in Luxemburg ansässigen F.S.A. verwaltet. V., der im Rechtsverkehr auch als »Direktor« für die Beklagte auftritt, ist Geschäftsführer der in Deutschland in B. ansässigen I.-GmbH, deren sämtliche Geschäftsanteile seit 1994 die Beklagte hält. Auf Grund ...

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