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RIW 2009, 167
 
BGH
Anwendbarkeit der CMR - Gerichtsstand

Art. 1, 31; CMR, Anwendbarkeit, Qualifikation als internationaler Straßengütertransportvertrag, deliktische Haftung des Unterfrachtführers aus Verkehrsunfall nur bei Wissen oder Wissenmüssen, dass eine der C. unterliegende Gesamtbeförderung vorliegt, Gerichtsstand, internationaler, Ansprüche aus CMR, Hauptfrachtführer, Siehe CMR, Schadensersatz, Anwendbarkeit der CMR, dass eine der CMR unterliegende Gesamtbeförderung vorliegt, Unterfrachtführer, Verkehrsunfall, deliktische Haftung des Unterfrachtführers aus V. nur bei Wissen oder Wissenmüssen

BGH vom 20.11.2008 - I ZR 70/06
RIW 2009, 167 (Heft 3)

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