EuGH
Arbeitsort kann auch der Ort sein, an dem der Arbeitnehmer mit Zustimmung des ersten Arbeitgebers auf Grund eines zweiten Arbeitsvertrags für einen zweiten Arbeitgeber tätig ist
EuGH, Entscheidung vom 10. April 2003 - C-437/00;
EuGH
vom 10.04.2003
- C-437/00
RIW
2003, 619
(Heft 8)
SachverhaltDas LAG München hat mit Beschluss vom 11. 2. 2000, beim Gerichtshof eingegangen am 27. 11. 2000, gemäß dem Protokoll vom 3. 6. 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. 9. 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof zwei Fragen nach der Auslegung von Art. 5 Nr. 1 dieses Übereinkommens (ABlEG 1972 Nr. L 299, S. 32) in der Fassung des Übereinkommens vom 9. 10. 1978 über den ...
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