Art. 13 Abs. 6 und Art. 20 Abs. 1 Buchst. c des deutsch-französischen DBA; Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte aus Billigkeitsgründen
In Art. 13 Abs. 6 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA Frankreich) ist vorgesehen, dass im Fall des internationalen Arbeitnehmerverleihs beiden 235Abkommensstaaten das Besteuerungsrecht zusteht; nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. c DBA Frankreich wird die Doppelbesteuerung dadurch vermieden, dass die französische Steuer unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Rechts über die Anrechnung ausländischer Steuern auf die deutsche Steuer angerechnet wird.…
OFD Koblenz, RIW 2006, 234-235
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Recht der internationalen Wirtschaft
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