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RIW 2001, 380
 
OLG Düsseldorf
Auch nach EuGVÜ ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes das Gericht der belegenen Sache zuständig

OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 24 W 32/00;

OLG Düsseldorf vom 29.05.2000 - 24 W 32/00
RIW 2001, 380 (Heft 5)
SachverhaltDie Antragstellerin begehrte mit einem Unterlassungsantrag, dass die Antragsgegnerin zwei streitige Bungalowanlagen nicht wieder in Besitz nehme. Das Berufungsgericht Las Palmas/Gran Canaria hatte dies der Antragsgegnerin erlaubt. Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte das LG Kleve als unzulässig zurückgewiesen. Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin führte nicht zum Erfolg.Aus den GründenDas LG hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu Recht ...

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