OLG Hamm
Auflösung einer deutschen GmbH bei Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes ins Ausland
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 1997 - 15 W 91/97;
OLG Hamm
vom 30.04.1997
- 15 W 91/97
RIW
1997, 874
(Heft 10)
Aus den Gründen:»Der Beschluß der Gesellschafterversammlung ist inhaltlich darauf gerichtet, den Sitz der Gesellschaft [von Bielefeld] nach Luxemburg zu verlegen. Der Beschluß umfaßt damit inhaltlich sowohl eine Verlegung des statutarischen als auch des effektiven Verwaltungssitzes der Gesellschaft. Aufgrund der in dem Gesellschafterbeschluß angegebenen neuen Geschäftsadresse in Luxemburg ist davon auszugehen, daß die Geschäfte der Gesellschaft tatsächlich von dort aus weitergeführt werden ...
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