OLG Frankfurt a. M.
Auslegung eines »Standby Letter of Credit« nach Sinn und Zweck
OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. März 1997 - 5 U 229/95;
OLG Frankfurt a. M.
vom 18.03.1997
- 5 U 229/95
RIW
1998, 477
(Heft 6)
Sachverhalt:Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte, eine in der Exportfinanzierung tätige polnische Bank, aus einem am 8. April 1993 über eine Summe von FRF 2 Mio. zugunsten der Klägerin eröffneten »Standby Letter of Credit« (SBLC) zur Zahlung verpflichtet ist. Der SBLC ist in englischer Sprache verfaßt und wurde von den Parteien in einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgetragen.Der bis einschließlich 7. April 1994 gültige SBLC sollte zur Sicherung von Zahlungsverpflichtungen der ...
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