BFH
Ausschluss der Kapitalertragsteuerer-stattung gemäß § 50 d Abs. 1 a EStG 1990/1994 und § 42 AO bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - I R 74/04;
BFH
vom 31.05.2005
- I R 74/04
RIW
2006, 155
(Heft 2)
SachverhaltDie Klägerinnen sind Kapitalgesellschaften (B.V.) niederländischen Rechts. Sie gehören zur G-Gruppe, einem Konzern der Fernseh-Unterhaltungsbranche, und wurden im Zuge der wirtschaftlichen Expansion dieser Gruppe im Jahre 1981 (Klägerin zu 1) und im Jahre 1987 (Klägerin zu 2) gegründet. Ihre Sitze befanden sich in den streitgegenständlichen Zeiträumen April 1994 (Klägerin zu 1) bzw. Mai 1994 sowie Juni und Oktober 1995 (Klägerin zu 2) in den Niederlanden in den Geschäftsräumen der ...
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