Ausschluss der Kapitalertragsteuerer-stattung gemäß § 50 d Abs. 1 a EStG 1990/1994 und § 42 AO bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft (Urteil vom 31.05.2005, 88/04)
Einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die innerhalb eines ebenfalls in den Niederlanden ansässigen aktiv tätigen Konzerns auf Dauer als Holdinggesellschaft ausgegliedert wird, ist die Steuerentlastung gemäß § 50 d Abs. 1 Satz 1 EStG 1990/1994 auch dann nicht nach § 50 d Abs. 1 a EStG 1990/1994 zu versagen, wenn an ihr Personen beteiligt sind, denen die Steuerentlastung nicht zustände, …
BFH, RIW 2006, 155-157 (Urteil vom 31.05.2005, 88/04)
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