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RIW 2011, 800
 
BGH
Ausschließlicher internationaler Gerichtsstand von EU-Gesellschaften nach EuGVVO - Maßgeblichkeit der Gründungstheorie

Art. 22; EuGVVO, Ausschließlicher Gerichtsstand von Gesellschaften, Bestimmung, Maßgeblichkeit der Gründungstheorie, Gerichtsstand, internationaler, ausschließlicher G. von Gesellschaften, Gesellschaftsstatut, ausschließlicher Gerichtsstand von Gesellschaften, Gründungstheorie, Maßgeblichkeit der

BGH vom 12.07.2011 - II ZR 28/10
RIW 2011, 800 (Heft 11)

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