BGH
Beachtung des deutschen IPR von Amts wegen bei Anwendbarkeit ausländischen Rechts
BGH, Entscheidung vom 25. September 1997 - II ZR 113/96;
BGH
vom 25.09.1997
- II ZR 113/96
RIW
1998, 318
(Heft 4)
Sachverhalt:Aufgrund eines von einem deutschen Notar beurkundeten Kaufvertrages vom 11. Dezember 1984 erwarb der Beklagte vom Kläger das hälftige Miteigentum an einer diesem gehörenden Eigentumswohnung in der Ferienanlage »M.« auf L./Spanien. Nach § 10 des Vertrages sollte der Kläger zur Veräußerung der »verkauften Wohnung« an Dritte berechtigt bleiben und dem Beklagten für diesen Fall ein Anteil am Erlös oder ein Vorkaufsrecht zustehen. Bis Mitte 1985 befand sich in der Wohnung das Büro einer ...
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