Beihilfenkontrolle – Selektivität und Eignung zur Verzerrung des Wettbewerbs (Urteil vom 21.12.2016, C-76/15)
Die Art. 2 und 3 der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. 5. 1994 über Einlagensicherungssysteme in der durch die Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. 3. 2005 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie weder den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegen, eine Garantieregelung für die Anteile an im Finanzsektor tätigen zugelassenen Genossenschaften wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende zu erlassen, …
EuGH, RIW 2017, 374-385 (Urteil vom 21.12.2016, C-76/15)
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