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RIW 2000, 878
 
EuGH
Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer nicht vom guten Glauben des Ausstellers abhängig

EuGH, Entscheidung vom 19. September 2000 - C-454/98;

EuGH vom 19.09.2000 - C-454/98
RIW 2000, 878 (Heft 11)
Tenor1. Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf.2. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, das Verfahren festzulegen, in dem zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer ...

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