Besonderheiten bei der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise im Fall der Übertragung und Nutzungsüberlassung immaterieller Wirtschaftsgüter
Als Reaktion auf die Grundsatzentscheidung des BFH vom 17. 10. 2001 zu internationalen Verrechnungspreisen hat der Gesetzgeber mit § 90 Abs. 3 AO sowie der dazu ergangenen Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) eine Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Dokumentation seiner Verrechnungspreisermittlung eingeführt. Zur Auslegung dieser Vorschriften hat das Bundesministerium der Finanzen die Verwaltungsgrundsätze-Verfahren (kurz “VWG-Verfahren 2005”) am 12. …
Greinert, RIW 2006, 449-455
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