EuGH
Besteuerung von Lebensversicherungen in Abhängigkeit vom Sitz des Dienstleistungsunternehmens
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-118/96;
EuGH
vom 28.04.1998
- C-118/96
RIW
1998, 738
(Heft 9)
Urteilstenor:Artikel 59 EG-Vertrag verbietet die Anwendung einer nationalen Regelung über die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen, wie sie im Ausgangsrechtsstreit in Rede steht.Aus den Gründen:(1) Mit Entscheidung vom 22. März 1996, beim Gerichtshof eingegangen am 12. April 1996, hat das Länsrätten i Dalarnas län, zuvor Länsrätten i Kopparbergs län, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag eine Frage nach der Auslegung der Artikel 6, 59, 60, 73b und 73d EG-Vertrag zur Vorabentscheidung vorgelegt.(2) ...
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