BayObLG
Bestimmung des örtlichen Gerichts bei italienischer Gesellschaft als Streitgenosse
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1997 - 1 Z AR 2/97;
BayObLG
vom 25.03.1997
- 1 Z AR 2/97
RIW
1997, 596
(Heft 7)
Sachverhalt:Der Antragsteller war oder ist Aktionär der A-AG mit Sitz in Nürnberg (Antragsgegnerin zu 2). Nach seinen Angaben war 1993 die B-AG mit Sitz in Italien (Antragsgegnerin zu 3) im Besitz von 98,4% der Aktien dieser Gesellschaft und hatte mit ihr einen Beherrschungsvertrag geschlossen. Die außerdem beteiligten Antragsgegnerinnen zu 4 und 5 haben ihren Gerichtsstand im Raum Bayern. Der Antragsteller meint, er sei durch die verspätete Bekanntgabe der Kündigung des Beherrschungsvertrages ...
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Recht der internationalen Wirtschaft
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Recht der internationalen Wirtschaft,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.