FG Baden-Württemberg (Außensenate Freiburg)
DBA-Schweiz
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 1992 - 3 K 309/91;
FG Baden-Württemberg (Außensenate Freiburg)
vom 11.05.1992
- 3 K 309/91
RIW
1993, 81
(Heft 1)
Sachverhalt:Die Klägerin, eine Schweizer AG, schloß 1982 mit der inländischen Firma A einen Vertrag über »Lohnherstellung von Gewürzsaucen«. Vereinbart wurde, daß die Herstellung im Namen und Auftrag sowie laut Rezeptur der Klägerin erfolgen sollte. A vermietete der Klägerin eine Lagerhalle, in der diese eine Produktionsanlage errichtete, die dann nach Anleitung der Klägerin bedient wurde. Die benötigten Rohstoffe wurden von der Klägerin zur Verfügung gestellt, und sie war auch für den Transport ...
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