LG Kiel
Beurkundung eines deutschen Verschmelzungsvertrags durch österreichischen Notar
LG Kiel, Entscheidung vom 25. April 1997 - 3 T 143/97;
LG Kiel
vom 25.04.1997
- 3 T 143/97
RIW
1997, 957
(Heft 11)
Sachverhalt:Im September 1996 haben die R. eG in F. als übertragende Gesellschaft und die R. eG in N. als übernehmende Gesellschaft, beide mit Sitz in Deutschland, die Verschmelzung beider Genossenschaften beschlossen. Der Verschmelzungsvertrag wurde von dem öffentlichen Notar Dr. K. mit Sitz in I./Österreich beurkundet. Der beteiligte Notar hat bei dem AG Kiel beantragt, die Verschmelzung der R. eG in F. mit der R. eG in N. in das Genossenschaftsregister einzutragen. Diesen Antrag hat die ...
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