EuGH
Beurkundungsgebühren bei Kapitalerhöhung und Satzungsänderung - Verbotene Abgaben i. S. der Gesellschaftsteuerrichtlinie
EuGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - C-19/99;
EuGH
vom 21.09.2000
- C-19/99
RIW
2000, 958
(Heft 12)
Tenor1. Die Gebühren für die notarielle Beurkundung eines unter die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. 7. 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. 6. 1985 fallenden Rechtsgeschäfts sind in einem Rechtssystem, in dem der Notar Beamter ist und ein Teil dieser Gebühren dem Staat für die Finanzierung seiner Aufgaben zufließt, als Steuer im Sinne der Richtlinie anzusehen.2. Die Gebühren für die notarielle ...
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