FinMin. Mecklenburg-Vorpommern
Britische unlimited company
FinMin. Mecklenburg-Vorpommern, Schreiben vom 9. August 1995 - IV 320 - S 2701 - 5/92
RIW
1995, 961
(Heft 11)
»Die dem Bezugserlaß beigefügte vergleichende Gegenüberstellung der Gesellschaftsformen bitte ich bei der britischen 'unlimited company' von 'GbR' in 'KapGes' abzuändern.Die unbeschränkte Vollhaftung der Gesellschafter spricht zwar für eine Einordnung als Personengesellschaft. Der BFH hat jedoch letztlich die irische 'unlimited company' als Kapitalgesellschaft qualifiziert (nichtveröffentlichtes Urteil vom 24. 10. 1984 I R 228/81), weil - abgesehen von der Haftung - die Merkmale einer juristischen Person vorliegen.An der Auffassung einer unterschiedlichen Behandlung der britischen und der irischen 'unlimited company' wird - obgleich im Schrifttum teilweise vertreten - nicht länger festgehalten. Die britische und die irische Form gleichen einander weitgehend.«
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