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RIW 2001, 81
Schlosser, F. Peter 
Schlosser, F. Peter
Common Law Undertakings aus deutscher Sicht

RIW 2001, 81 (Heft 2)
I. EinleitungZu den Eigenarten des Prozessrechtssystems der Common Law-Länder gehören die Undertakings: Verpflichtungserklärungen, die eine Person gegenüber dem Gericht abgibt, mit dem sie zu tun hat.Die markanteste Form eines solchen Undertaking ist das sog. Cross Undertaking in Damages. In den Common Law-Rechtsordnungen fehlt es an einer Norm, die unserem § 945 ZPO entspräche. Das Gerechtigkeitsbedürfnis nach verschuldensunabhängiger Schadenersatzverpflichtung dann, wenn eine Klage abgewiesen ...

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