FG Münster
Vorweggenommene Werbungskosten und Progressionsvorbehalt
FG Münster, Entscheidung vom 11. Dezember 1992 - 4 K 5921/91 E;
FG Münster
vom 11.12.1992
- 4 K 5921/91 E
RIW
1993, 607
(Heft 7)
Sachverhalt:Im Streitjahr 1990 war der Kläger noch in der Bundesrepublik ansässig. Weil ihm vor der Umsiedlung nach Südafrika Bewerbungs- und Umzugskosten entstanden waren, begehrte er, diese im Wege des sog. negativen Progressionsvorbehalts bei der Einkommensteuer-Veranlagung zu berücksichtigen. Nachdem das FA diesem Begehren nicht entsprach, gab das FG Münster der Klage im wesentlichen statt.Aus den Gründen:»Nach Art. 20 Abs. 2 a Satz 1 und 2 DBA-Südafrika i. V. m. § 32 b Abs. 1 Nr. 2 EStG ist ...
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