Der Differenzbesteuerung unterliegende Wiederverkäufer und Kleinunternehmen – Berechnung des steuerbaren Umsatzes (Urteil vom 29.07.2019, C-388/18)
Art. 288 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin gehend auszulegen, dass er einer nationalen Regelung oder einer nationalen Verwaltungspraxis entgegensteht, wonach bei der Ermittlung des Umsatzes, der für die Anwendbarkeit der Sonderregelung für Kleinunternehmen auf einen der Differenzbesteuerung bei steuerpflichtigen Wiederverkäufern unterliegenden Steuerpflichtigen zugrunde zu legen ist, …
EuGH, RIW 2019, 772 (Urteil vom 29.07.2019, C-388/18)
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