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RIW 2001, 374
 
OLG Frankfurt a. M.
Die Vereinbarung eines »Erfolgshonorars« ist unwirksam

OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 1. März 2000 - 9 U 83/99;

OLG Frankfurt a. M. vom 01.03.2000 - 9 U 83/99
RIW 2001, 374 (Heft 5)
SachverhaltDie Klägerin verlangt von dem Beklagten, einem Rechtsanwalt, der für sie ein Erbteil geltend gemacht hat, Herausgabe restlichen Nachlasses, den dieser einbehalten hat, weil er glaubt, mit Honoraransprüchen aufrechnen zu können. Im September 1994 verstarb der Bruder der Klägerin ohne ein Testament zu hinterlassen. Dieser war vor 30 Jahren ausgewandert und hatte die US-amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen. Die Klägerin, eine Rentnerin von damals fast 60 Jahren, die zeitweise auf ...

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