Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in den USA: Zum Foreign Judgments Recognition and Enforcement Act des American Law Institute
Wer aus einem deutschen Urteil in den USA vorgehen möchte, wird oft Schwierigkeiten haben, die zu erfüllenden Voraussetzungen zu bestimmen. Denn: Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile wird bisher von den einzelnen Bundesstaaten geregelt. An einer für die gesamten USA geltenden einheitlichen Regelung fehlt es. In nicht allzu ferner Zukunft könnte sich dies allerdings ändern: Nach längerer Diskussion hat das American Law Institute im Mai 2005 den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile vorgelegt. …
Rühl, RIW 2006, 192-198
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